Zum Hauptinhalt springen

Hilfe

Willkommen bei unserer Online-Hilfe. Wenn Sie unsere Website zum ersten Mal besuchen, rufen Sie am besten zuerst die Seite ,Zum ersten Mal hier‘ auf.

Begriffsbestimmungen

Das ist eine eindeutige Nummer, mit der Unternehmen bei den belgischen Behörden identifiziert werden können. Unternehmensnummern werden von der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZDU) vergeben.

Durch die Verwendung der Unternehmensnummer müssen die Unternehmen bei den verschiedenen Behörden nicht jedes Mal erneut die gleichen Verwaltungsformalitäten erledigen. Die Zentrale Unternehmensdatenbank sendet die Daten nämlich an die verschiedenen Einrichtungen.

Die Unternehmensnummer besteht aus zehn Ziffern, wobei die erste Ziffer 0 ist.

Das ist die Nummer, unter der ein Unternehmen beim LSS registriert ist.

Die Nummer ist eine 12-stellige Zahl. Sie besteht aus:

  • einer Richtzahl (3-stellig)
  • der eigentlichen Eintragungsnummer (7-stellig)
  • einer Kontrollzahl (2-stellig)

Anhand der ENSS-Nummer kann sich eine Person innerhalb des belgischen Sozialversicherungssystems identifizieren. Diese Nummer finden Sie auf der Rückseite Ihres Personalausweises.

In einer paritätischen Kommission sind Unternehmen mit gleichartigen Aktivitäten zusammengefasst, sodass sie einer Regelung unterliegen, die an die Arbeitsbedingungen angepasst ist.

Jeder Arbeitgeber fällt in eine oder mehrere paritätische Kommissionen. Die Generaldirektion Kollektive Arbeitsbeziehungen des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung kann über die zuständige paritätische Kommission Auskunft erteilen.

Ein Arbeitgeber ist eine Person, die Personal mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt.

Ein Auftraggeber ist die Person, die im Rahmen eines Werkvertrags auf eine Fachkraft zurückgreift.

Im Rahmen des Arbeitsrechts ergibt sich der Begriff Entsendung aus der europäischen Richtlinie 96/71/EG. Die Richtlinie beschreibt die Entsendung eines Arbeitnehmers als Situation eines Arbeitnehmers, der von seinem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedstaat als denjenigen, in dem er normalerweise arbeitet, geschickt wird. Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem entsandten Arbeitnehmer muss während des gesamten Zeitraums der Entsendung fortbestehen. Das Unternehmen, das seine Arbeitnehmer in ein anderes Land entsendet, ist verpflichtet, einen Grundbestand an zwingenden Mindestregeln des Aufnahmelandes zu beachten.

Die europäische Richtlinie wurde durch das Gesetz vom 05.03.2002 in das belgische Recht umgesetzt. Das Gesetz definiert den entsandten Arbeitnehmer als denjenigen, der die Arbeitsleistungen in Belgien erbringt und der:

  • entweder normalerweise auf dem Staatsgebiet eines oder mehrerer anderer Länder als Belgien arbeitet,
  • oder in einem anderen Land als in Belgien eingestellt wurde.

Hinweis: Wenn ein ausländisches Unternehmen einen Arbeitnehmer in Belgien einstellt, um dort dauerhaft zu arbeiten, stellt das keine Entsendung von Arbeitnehmern dar.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Thema Entsendung auf der Website des FÖD BASK.

Aktivitäten im Immobiliensektor sind unter anderem vollständige oder teilweise Bauten, Umbauten, Fertigstellung, Instandsetzung, Wartung, Abbau und Abriss einer bestimmungsgemäßen Immobilie.

Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung an die Unternehmer bestimmter Arbeiten und an die Auftraggeber (auf Französisch) .

Technische Probleme

Wenn Sie den Internet Explorer kann es sich als schwierig erweisen, die Unternehmensnummer in Limosa einzugeben.  Für dieses Problem gibt es zwei Lösungen:

  • Klicken Sie auf das Symbol ie in der Adressleiste des Browsers, um Ihre Auflösung anzupassen, oder
  • verwenden Sie einen anderen Browser (Firefox oder Chrome).

Da die Zentrale Datenbank der sozialen Sicherheit eine große Zahl von Anträgen bearbeiten muss, dauert es eine gewisse Zeit, bis die Bestätigungs-E-Mail verschickt wird. Wenn Sie innerhalb eines Monats keine Bestätigungs-E-Mail erhalten, wenden Sie sich bitte an unser Contact-Center.