Seafarers banner

Soziale Sicherheit für Seeleute

Bearbeiten Sie Ihre Anträge über den digitaler Schalter

Beabsichtigen Sie als Reeder, eine Anzahl Seeleute in die Seemannsliste einzutragen ? Verlieren Sie die Arbeit und haben Sie Recht auf ein Wartegehalt? Oder sind Sie nicht mehr als Seemann tätig und wollen Sie eine Aussetzung Ihrer Eintragung beantragen?

Nutzen Sie den digitaler Schalter, um alle Ihre Sozialversicherungsanträge für Seeleute auf gesicherte Weise zu stellen.

Digitaler Schalter

Seemannsliste

Tragen Sie sich in die Seemannsliste ein, um Anspruch auf soziale Sicherheit für Seeleute zu haben. Die Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben für Seeleute und Shoreganger, die unter belgischer Flagge in der Handelsmarine anheuern.

Hier finden Sie Informationen über:

Administrative Anweisungen für Reeder

Seeleute fallen unter ein besonderes Sozialversicherungssystem. Die Regelung zur Einziehung der Sozialversicherungsbeiträge in der Handelsmarine finden Sie in den administrativen Anweisungen für Reeder:

Ausbildungsfahrten

Als Auszubildender in der Seefahrt können Sie während der Sommerferien auf einem Seeschiff anheuern. Hierzu müssen Sie einige Bedingungen erfüllen.

Als Reeder sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsfahrten anzubieten.

Arbeitslosigkeit

Sind Sie unverschuldet arbeitslos und erhalten keinen Lohn? Wenn Sie in die Seemannsliste eingetragen sind und unter die soziale Sicherheit für Seeleute fallen, haben Sie Anspruch auf Wartegehalt.

Krankheit und Invalidität

Solange Sie in der Seemannsliste eingetragen sind, sind Sie im Rahmen der Regelung für Seeleute gegen Krankheit und Invalidität versichert. Unter bestimmten Umständen besteht auch eine erweiterte Versicherung.

Lesen Sie mehr auf der Seite für Seeleute der HKIV-Website (auf Französisch).

Pensionen

Shoreganger und Seeleute, die in die Seemannsliste eingetragen sind, haben im Rahmen der Sonderregelung für Seeleute Anspruch auf Arbeitnehmerpension. Auf der Website des Föderalen Pensionsdienstes lesen Sie alles über:

Die zusätzliche Entschädigung für Fahrten in Kriegszeiten fragen Sie auf der Seite für Seeleute der HKIV-Website (auf Französisch) an.

Suchen Sie Informationen über ...

Über die Soziale Sicherheit für Seeleute

Arbeitnehmer, die als fahrendes Personal an Bord von Seeschiffen beschäftigt sind, unterliegen in Belgien dem besonderen Sozialversicherungssystem für Seeleute in der Handelsmarine. Diese Regelung gilt nicht für die Seefischerei und das fahrende Personal auf Seeschiffen der föderalen und regionalen Regierungen.

Lesen Sie mehr über die Soziale Sicherheit für Seeleute