Aussetzung

Wenn Sie nicht mehr als Seemann arbeiten, kann Ihre Eintragung in die Seemannsliste vorübergehend ausgesetzt werden.

Aussetzung von Amts wegen

Die Eintragung in die Seemannsliste kann von Amts wegen ausgesetzt werden. Dies geschieht:

  • für den Zeitraum, in dem Sie Militärdienst leisten,
  • für den Zeitraum, in dem Sie eine Haftstrafe verbüßen und
  • für den Zeitraum Ihrer Rückführung, wenn Ihr Arbeitsvertrag mit einem Reeder im Ausland endet.

Wenn Sie sich unter den folgenden Umständen nicht in die Seemannsliste eintragen, kann Ihre Eintragung über einen Zeitraum von höchstens 15 Tagen ausgesetzt werden:

  1. bei der Beendigung Ihres Arbeitsvertrags mit einem Reeder,
  2. wenn Sie sich in einem Zeitraum der Disposition befinden, die keinen Anlass zu einer Entschädigung laut Vertrag bietet,
  3. wenn Sie aufgrund eines anderen Umstandes arbeitsunfähig sind als:
    • einem Arbeitsunfall,
    • einem Verkehrsunfall auf dem Weg von der oder zur Arbeit oder
    • einem Unfall oder einer Erkrankung, aufgrund derer Sie laut den geltenden Gesetzen, Beschlüssen und Vorschriften eine Entschädigung erhalten,
  4. wenn Ihre Arbeit unterbrochen ist und Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung für Jahresurlaub oder Ausgleichsruhetage erheben und
  5. wenn Sie sich nicht der Stempelkontrolle für Arbeitslose unterwerfen.

Aussetzung auf Beschluss des Verwaltungsausschusses

Sie können eine vorübergehende Aussetzung auch selbst beantragen.

Der Verwaltungsausschuss kann Ihre Eintragung in die Seemannsliste für einen bestimmten Zeitraum aussetzen, damit Sie eine technische Schule ohne Erhalt von Wartegehalt besuchen oder Familienangelegenheiten regeln können.

Der Verwaltungsausschuss kann auch aus jedem plausiblen Grund die Aussetzung gestatten, unter der Bedingung, dass dies nicht zu einem Mangel an Arbeitskräften führt.

Und schließlich kann der Verwaltungsausschuss die Aussetzung erlauben, um Sie unter EU-Flagge fahren zu lassen.