Bestimmte Funktionalitäten sind leider nicht verfügbar, da Ihr Browser das Javascript nicht berücksichtigt.
Zum Inhalt dieser Seite

DmfA für provinziale und lokale Verwaltungen

für: provinziale und lokale Verwaltungen

Per DmfAPPL übermittelt jede provinziale oder lokale Verwaltung vierteljährlich auf elektronischem Weg die Lohn- und Arbeitszeitdaten der in seiner Organisation beschäftigten Lohnempfänger.

Die in der DmfAPPL enthaltenen Angaben werden auch von den verschiedenen Einrichtungen der Sozialen Sicherheit bei der Zuteilung der sozialen Ansprüche genutzt.

Die DmfAPPL bildet die Kontaktschnittstelle zwischen Arbeitgebern und sozialer Sicherheit.

Weitere Informationen: siehe die Rubrik "Über die DmfAPPL".

Technische Informationen

Alle technischen Informationen (Glossare, Schemata, strukturierte Anlagen Db notes - Nouvelle fenêtre, Dateien der Beitragssätze ...) über die DmfAPPL-Meldung sind in der TechLib zusammengefasst.

Zugang zu den administrativen Anweisungen und zu den Anweisungen für die Sozialsekretariate der Quartale, die dem dritten Quartal 2012 vorangehen (auf Französisch)

Meldefrist 2021

Um fristgerecht anzukommen, muss die DmfAPPL spätestens am letzten Tag des Monats nach dem Quartal, auf das sie sich bezieht, eingereicht werden.

Hinweis: Reicht eine Verwaltung ihre DmfAPPL nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ein, drohen ihr Geldbußen.

Quartal Meldetermine
2021/1 30. April 2021
2021/2 31. Juli 2021
2021/3 31. Oktober 2021
2021/4 31. Januar 2022